Wir haben Einwendungen

Einwendung gegen die Planfeststellung (Deckblatt 1) für den Neubau der A33 im Abschnitt 7.1 zwischen Halle und Borgholzhausen
Gegen die geplante Trassenführung und die Planänderung (Deckblatt 1 vom 07.09.2009) für den Neubau der A 33 im Abschnitt 7.1 zwischen Halle und Borgholzhausen erheben wir die folgenden Einwendungen:

Keine Aufkündigung der Konsensvereinbarung

Der Erörterungstermin für die A 33 im Abschnitt 7.1 hat bereits im August 2008 stattgefunden. Grundlage für die Festlegung der Trasse und der Kompensationsmaßnahmen war die vertragliche Vereinbarung der Naturschutzverbände und der zuständigen behördlichen Vertreter des Landes NRW. Darin wurde geregelt, dass für die Festlegung der Kompensationsmaßnahmen die „ERegStra“ angewendet wird. Auf dieser Basis hat die Erörterung 2008 stattgefunden. Es ist nicht ersichtlich und nachzuvollziehen, warum die Genehmigung der Trasse nicht wie angekündigt noch bis Ende 2008 erfolgt ist. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Planfeststellung so lange hinausgezögert wurde, bis der neue Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) vorlag. Auf erforderliche und angemessene Übergangsvorschriften wurde zudem verzichtet, so dass es der behördlichen Willkür zu unterliegen scheint, ob laufende Planungen entsprechend dem neuen Erlass überarbeitet werden.

[die ganze Einwendung als PDF…]

 

 

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