„Streckensperrungen auf der Teutoburger Wald-Eisenbahn nördlich von Versmold“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen im Verkehrs- und Straßenausschuss am 22.09.2011:
Welche Schritte kann der Kreis Gütersloh unternehmen, um eine durchgängige Wiederbefahrbarkeit der Eisenbahnstrecke Gütersloh – Lengerich zu erreichen?
Welche Möglichkeiten gibt es, um eine dauerhafte Stilllegung der TWE-Strecke nördlich von Versmold zu verhindern?

Begründung:Am 06.09.2011 hat die TWE wegen eines festgestellten Dammrutsches bei Bad Iburg-Glane ihre Strecke zwischen km 34,675 und km 30,450 für den öffentlichen Zugverkehr gesperrt. Damit ist für die Städte Versmold, Harsewinkel, Gütersloh und Verl die direkte Schienenanbindung nach Lengerich mit dem dortigen Netzübergang zur Hauptstrecke nach Osnabrück und zu den Nordseehäfen unterbrochen. 

Bereits seit dem 02.09.2010 ist der Hafenanschluss zum Dortmund-Ems-Kanal in Ibbenbüren-Dörenthe nach einem Dammrutsch bei Tecklenburg-Brochterbeck in km 8,0 auf dem Schienenweg aus Richtung Gütersloh nicht mehr erreichbar.

 

Im aktuellen Geschäftsbericht vom 31.08.2011 macht die TWE auf Seite 8/9 zur Zukunft ihrer Eisenbahnstrecke folgende Aussage: „Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens ist zudem für Teilbereiche im Nordabschnitt eine Streckenstilllegung in interner Prüfung.“

Im Sinne der am 22.06.2009 einstimmig hergestellten Beschlusslage im Gütersloher Kreisausschuss, dass die Streckeninfrastruktur der Teutoburger Wald-Eisenbahn möglichst auf ihrer gesamten Länge Ibbenbüren – Lengerich – Gütersloh – Hövelhof als funktionsfähige nichtbundeseigene Eisenbahnstrecke des öffentlichen Verkehrs erhalten bleiben soll, hatten TWE und deren Muttergesellschaft Captrain Deutschland im Sommer 2010 den politischen Entscheidungsträgern ein „Vier-Säulen-Konzept“ vorgestellt. Mit den vier Maßnahmen

  1. Intensivierung Güterverkehr (z.B. KLV-Anbindung „Westfalica Shuttle“ seit 04.09.2011)
  2. Reaktivierung SPNV (20 Mio. € kommunale Betriebskostenzusagen vom Oktober 2010)
  3. öffentliche Förderung (Wiedergewährung von Oberbauhilfen des Landes NRW ab 2011)
  4. Effizienzsteigerungen (z.B. Trassenpreiserhöhung von 3,95 auf 19,79 €/km ab 11.12.2011)

sollte danach der Fortbestand der TWE-Strecke gesichert werden. Da alle o.g. Maßnahmen vorangetrieben worden sind, stünden dauerhafte Sperrungen oder gar Stilllegung und Abbau der Gleisanlagen nördlich von Versmold im Widerspruch zu diesem bisherigen Konsens.

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