Einführung eines Sozialtickets im Kreis Gütersloh

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Kreistag Gütersloh stellt zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses den folgenden

Antrag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den Verkehrsbetrieben im Kreis Gütersloh Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, im Kreis Gütersloh ein „Sozialticket“ einzuführen, das von Leistungsbeziehern des ALG II, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes erworben werden kann. Die vom Land NRW in Aussicht gestellte Förderung ist zu beantragen. Das Sozialticket soll in verschiedenen Varianten (z.B. als Einzelticket oder als Monatsticket) verfügbar sein und eine Rabattierung von mindestens 25% gegenüber dem Normalpreis beinhalten. Das Sozialticket soll zunächst als Modellversuch für zwei Jahre erprobt werden.

Begründung:                                                             Antrag als PDF

Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ohne Mobilität nicht möglich. Auch bei der Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten wird von ALG-II-Empfängern eine hohe Mobilität erwartet. Um diese für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger unabhängig vom Einkommen zu gewährleisten, ist eine Abgabe eines ermäßigten Sozial-Tickets sinnvoll. Durch die vom Land NRW in Aussicht gestellte Förderung von Sozialtickets bietet sich die einmalige Gelegenheit dies für den Kreis Gütersloh zu realisieren. Die Fördersumme des Landes beträgt ca. 363.000 €, falls alle Kreise in NRW die Förderung beantragen. Es ist zurzeit jedoch davon auszugehen, dass nur ein kleiner Teil der Kreise des Landes die Förderung beantragen wird und daher eine deutlich höhere Fördersumme für den Kreis GT zu erwarten ist. Dadurch besteht die gute Möglichkeit das Sozialticket im Kreis GT nahezu kostendeckend einführen zu können. Das Sozialticket sollte so ausgestaltet sein, dass der im Regelsatz vorgesehene Betrag für den ÖPNV für den Erwerber nicht stark überschritten wird, aber auch die finanzielle Belastung des Kreises tragbar bleibt. Im Rahmen des Vermittlungsbudgets des Eingliedrungstitels ist auch die Mobilitätsförderung für Arbeitssuchende vorgesehen. Durch ein Sozialticket können hier Aufwendungen eingespart werden.

In Rücksprache mit dem Land, den örtlichen Verkehrsbetrieben und mit Kommunen, die Bereits über Erfahrungen bezüglich eines Sozialtickets verfügen soll die Verwaltung einen Umsetzungsvorschlag ausarbeiten.

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