Grüne lehnen A33 Resolution aus folgenden Gründen ab

Die von der CDU/FDP Mehrheit eingebrachte Resolution war für uns Grüne zu allgemein und undifferenziert.
Ein großes Hemmnis für einen zügigen Weiterbau und die Berücksichtigung bei der Verteilung der finanziellen Mittel ist die ausstehende Klage der Umweltverbänden. Ein von der Landesregierung herbeigeführter Konsens mit den Naturschutzverbänden, und die damit verbundene Rücknahme der Klage könnten weitere Verzögerung verhindern. Da dieser Aspekt in der vorliegenden Resolution fehlt und unsere Ergänzung (s.u.) abgelehnt wurde, konnten wir der Resolution so nicht zustimmen

Ergänzung der Resolution:

Um einen schnellen Baubeginn zu erreichen fordert er Kreistag Gütersloh die Landesregierung NRW, insbesondere den Verkehrsminister auf, unverzüglich den von der schwarz/gelben Vorgängerregierung aufgekündigten Konsens mit den Naturschutzverbänden, die gegen die Planfeststellung des A 33-Neubauabschnittes 7.1 Klage erhoben haben, wieder herzustellen. Damit sollen ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang und mögliche unerträgliche Verzögerungen beim Bau des letzten Autobahnabschnittes vermieden werden.

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