Zusätzlichen Kreismitteln für das Arbeitsmarktprogramm

Anders als die Mehrheitsfraktionen im Kreistag geht BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN davon aus, dass in das Arbeitsmarktprogramm investierte Kreismittel, z.B. aus Einsparungen im Bereich der Kosten der Unterkunft, die Entwicklung im Bereich des SGB II positiv beeinflussen.

Daher wird die Verwaltung beauftragt im Rahmen eines Projektes zu ermitteln in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen der Einsatz von Kreismitteln mittelfristig zu Einsparungen führt. Das Projekt soll diese Informationen zusammentragen und so aufbereiten, dass die politische Auseinandersetzung unterstütz wird.
Im Rahmen des Projektes wird ein zusätzlicher Arbeitsplatz für eine schwerbehinderte Fachkraft geschaffen, um die Position des Kreises im Vergleich des LWL verbessern und ist zumindest zum Teil refinanzierbar aus Einsparungen in der Ausgleichsabgabe. daher haben wir den folgenden Antrag gestellt [Antrag als PDF… ]
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ANTRAG:
Projekt zur Erweiterung der Entscheidungsbasis über den Einsatz von zusätzlichen Kreismitteln im Arbeitsmarktprogramm

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen eines Projektes zu ermitteln in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen der Einsatz von Kreismitteln, z.B. aus Einsparungen im Bereich der Kosten der Unterkunft, sich mittelfristig rechnet und im Sinne einer nachhaltigen Haushaltsführung die Entwicklung im Bereich des SGB II positiv beeinflusst.

Das Projekt wird auf 2 Jahre angelegt und sammelt und bewertet Erfahrungen anderer Optionskommunen und –kreise, sowie den Stand der wissenschaftlichen Forschung.

Im Rahmen des Projektes wird ein zusätzlicher Arbeitsplatz für eine schwerbehinderte Fachkraft geschaffen.

Zur Finanzierung werden für 2 Jahre, im FB 5, Produkt 188 – Steuerung, 150.000 € zusätzlich aus Kreismitteln eingesetzt. Die durch den Einsatz einer zusätzlichen schwerbehinderten Fachkraft eingesparten Kosten der Ausgleichsabgabe werden verrechnet.

Begründung:

Mit der Übernahme der vollen Verantwortung für die Aufgaben des SGB II als Optionskreis ergibt sich für den Kreis Gütersloh die Möglichkeit umfassend entscheiden zu können. Da für die zu treffenden Entscheidungen aber zumeist Erfahrungswerte fehlen und vielfach die Wirkungszusammenhänge schwer einzuschätzen sind, benötigen die kommunalen Entscheidungsträger zusätzliche Informationen.

Dies soll insbesondere ermöglichen besser einschätzen zu können, ob der zusätzliche Einsatz von Finanzmitteln im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms für die mittelfristige Entwicklung evtl. nachhaltig sparsamer ist, als die kurzfristige Realisierung von Einsparungen.

Für eine Entscheidungsfindung der Ausschuss- und Kreistagsmitglieder wäre die Berechnung und anschauliche Darstellung von Opportunitätskosten, im Sinne von Alternativkosten bzw. Verzichtskosten grundsätzlich hilfreich. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Kreise und Kommunen, die bereits Erfahrungen mit der Option haben über Wirkzusammenhänge auskunftsfähig sind und es aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die für die komplizierten und ernsthaften Bemühungen möglichst gute und nachhaltige Entscheidungen zu treffen hilfreich sind.

Das Projekt soll diese Informationen zusammentragen und so aufbereiten, dass die politische Auseinandersetzung unterstütz wird.

Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für eine schwerbehinderte Fachkraft soll die Position des Kreises im Vergleich des LWL verbessern und ist zumindest zum Teil refinanzierbar aus Einsparungen in der Ausgleichsabgabe.

 

 

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