Sozialticket im Kreis Gütersloh von Mehrheit abgelehnt

Im Verkehrs- und Straßenausschuss des Kreises wurde am Donnerstag, 10. Mai 2012, der Antrag der GRÜNEN [zum Antrag….], im Kreis Gütersloh ein Sozialticket einzuführen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Umsetzungsvorschlags zu beauftragen, mit einer knappen Mehrheit der Stimmen abgelehnt. GRÜNE und SPD begründeten in der Sitzung noch einmal die Bedeutung eines Sozialtickets für Personen, die Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II, Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung beziehen. Diesem Personenkreis sollte damit eine günstige Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht werden.  Pressemitteilung als PDF

Durch eine entsprechende Förderung des Landes hätte die Möglichkeit bestanden, das Sozialticket im Kreis nahezu kostendeckend einzuführen. Das Sozialticket sollte so ausgestaltet sein, dass der im Regelsatz vorgesehene Betrag für den ÖPNV für die Erwerber nicht stark überschritten wird, aber auch die finanzielle Belastung des Kreises tragbar bleibt. „Leider konnten wir die Mehrheit von CDU, FDP und UWG nicht davon überzeugen, das Sozialticket im Kreis zunächst als Modellversuch für 2 Jahre zu erproben. Damit wurde eine große Chance vertan“, zeigte sich Birgit Niemann-Hollatz, Mitglied der GRÜNEN im Straßen- und Verkehrsausschuss, nach der Abstimmungsniederlage enttäuscht.

 

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