Zukünftige Gewerbeflächenentwicklung und Konversionsfläche Flugplatz Gütersloh

Gemeinsames Positionspapier aller Fraktionen im Kreistag und im Rat der Stadt Gütersloh:

Alle Kommunen im Kreis Gütersloh können sich aktiv an der Gewerbeflächenentwicklung auf der Konversionsfläche „Princess Royal Barracks“ an der Marienfelder Straße in Gütersloh beteiligen.

Auf der Konversionsfläche am Flugplatz soll zeitnah auf den dafür geeigneten Flächen ein interkommunales Gewerbegebiet entwickelt werden. Dabei ist ein Nebeneinander der Nutzungen Natur und Landschaft, Gewerbe und Industrie, Regenerative Energie sowie Freizeit/Erholung vorgesehen.

Die Größe des zukünftigen interkommunalen Gewerbegebietes ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche und vom Bedarf der Kommunen, die sich daran beteiligen. Eine Entscheidung dazu soll innerhalb eines noch festzulegenden, verlässlichen Zeitraums getroffen werden.

Der Rat der Stadt Gütersloh hat sich am 7. Mai 2012 einstimmig gegen eine Wiederaufnahme des privaten Flugbetriebes auf dem Flugplatz Gütersloh ausgesprochen. Diese Option soll nicht weiter aufrechterhalten werden. Der Kreistag wird aufgefordert, ebenfalls einen solchen Beschluss zu fassen.

Das Bundesverteidigungsministerium wird von der Verwaltung der Stadt Gütersloh über den Beschluss zum Verzicht auf die Wiederaufnahme des privaten Flugbetriebs informiert. Eine schriftliche Erklärung  zur zukünftigen Nutzung des Flugplatzes Gütersloh wird vom Ministerium eingeholt. Ebenso wird die Landesregierung NRW von der Verwaltung der Stadt Gütersloh aufgefordert dementsprechend das Luftverkehrskonzept des Landes zu ändern.

Die Erschließung des zukünftigen Gewerbegebietes auf der Konversionsfläche soll grundsätzlich über vorhandene Verkehrswege, die bei Bedarf ertüchtigt werden, sowie den Gleisanschluss zur TWE-Strecke erfolgen. Der Kreis und die Stadt Gütersloh veranlassen eine entsprechende Verkehrsuntersuchung (Bestandsaufnahme Ist-Zustand, Untersuchung der vorhandenen Infrastruktur, zukünftige Verkehrsbelastung  infolge einer Gewerbeflächenentwicklung in unterschiedlicher Größe).

Gütersloh, 1. September 2013

 

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