Der Beschluss des Bundesrates vom 6. Februar 2015, geduldete Jugendliche und Heranwachsende vom Beschäftigungsverbot des § 33 Beschäftigungsverordnung auszunehmen, ist zur Zeit in der politischen Diskussion des Deutschen Bundestages.
Gerade der Fall eines jungen Geduldeten aus dem Kreis Gütersloh, der trotz eines Einserabiturs nicht studieren und Ingenieur werden und auch nicht arbeiten darf, hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, SPD und FWG/UWG fordern jetzt den örtlichen Abgeordneten und stellv. Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Deutschen Bundestag Ralf Brinkhaus auf, in der anstehenden Entscheidung der Initiative der Bundesländer zu folgen.