Unterstützung bei der Einsparung von Heizenergie und Wasser für ALG II – Bezieher

Die Verwaltung wird beauftragt ALG II- und Sozialhilfehaushalte dabei zu unterstützen, den Verbrauch von Heizenergie und Wasser zu senken. Durch die Vermittlung von kostenfreien Terminen für die Energieberatung sollen Haushalte für die Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Energieeffizienz sensibilisiert werden.“

Es ist zu prüfen, ob darüber hinaus Anreize geschaffen werden können.“

Begründung:

Nach gängiger Praxis bestehen für Bedarfsgemeinschaften im ALG II-Bezug oder in der Sozialhilfe wenige Anreize sich um Einsparungen beim Verbrauch von Wasser oder Heizenergie zu bemühen.
Solange die Verbräuche sich in den Angemessenheitsgrenzen bewegen, werden die Kosten vollständig vom Jobcenter bzw. vom Sozialhilfeträger übernommen. Eine Reduzierung der Kosten durch Einsparung der Verbräuche oder Wechsel des Energielieferanten hat für die Leistungsbezieher keinerlei positiven monetären Effekt, da ein entstehendes Guthaben bei der Betriebskostenabrechnung nach §22 Abs.4 SGB II vollständig an das Jobcenter zurückbezahlt werden muss.

Da die bestehende Gesetzeslage keine Möglichkeiten bietet, Haushalten, die besonders sparsam mit Heizenergie und Wasser umgehen, finanziell davon profitieren zu lassen, sollen andere Anreize wie die kostenfreie Vergabe von Energieberatungsterminen oder andere Formen der Wertschätzung, wie die Vergabe von Gutschein- oder Sachgeschenken im Rahmen der Bagatellgrenze angewendet werden.

Da von einem verstärkten Bewusstsein für ein energieeffizientes Haushalten der Kreis Gütersloh sowohl bei den Kosten der Unterkunft, als auch im Sinne seiner klimapolitischen Zielsetzungen profitiert ist eine solche Initiative sinnvoll für alle Beteiligten.
[Antrag als PDF….]