Erarbeitung von Energieleitlinien

Antrag:
Für die kreiseigenen Gebäude werden Energieleitlinien erarbeitet. Sie sind bei der Planung und Ausführung von Neubauten, bei Umbauten und Erweiterungen bestehender Gebäude sowie bei Gebäudesanierungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen den Energieverbrauch in den kreiseigenen Gebäuden nachhaltig zu senken.
Begründung:
Der Kreis Gütersloh hat ein umfassendes Klimaschutzkonzept erarbeitet und beschlossen. Die „Kommune als Vorbild“ ist eines der Handlungsfelder. Ziele sind dabei insbesondere die Erhöhung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung. Die Kreisverwaltung will bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein – bezogen auf kreiseigene Gebäude.
Zur Erreichung dieser Ziele sollen die Energieleitlinien beitragen. Durch gemeinsame An- strengungen von Politik und Verwaltung sollen mit Hilfe geeigneter Maßnahmen der Ener- gieverbrauch in den kreiseigenen Gebäuden nachhaltig gesenkt, die damit verbunden Umweltbelastungen minimiert und zur Entlastung des Gesamthaushalts die Energiekosten weit möglichst reduziert werden.
Die Energieleitlinien sollen verbindliche Rahmenbedingungen setzen für eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf Energieeffizienz sowie Energieeinsparung und somit die Grundlage für eine deutliche Reduzierung von CO2-Emissionen bilden. Sie geben verbind- liche Standards vor. Als Zielvereinbarung sollen die Energieleitlinien in Verträge aufge- nommen bzw. bei Planungen, Sanierungen, Umbauten und beim Betrieb berücksichtigt werden.
Gute Beispiele für Energieleitlinien gibt es in der Stadt Gütersloh, Köln, Kornwestheim so- wie Karlsruhe.

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