Zum Ausschuss für Arbeit und Soziales am 2.12.2019 stellt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die folgende Anfrage.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sanktionen für ALG II Bezieher über 25 Jahre, die über 30 % des Regelsatzes hinausgehen, verfassungswidrig sind.
Hierzu haben wir eine Reihe von Fragen:
[Anfrage als PDF…]