Zum Ausschuss für Arbeit und Soziales am 2.12.2019 stellt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die folgende Anfrage. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sanktionen für ALG II Bezieher über 25 Jahre, die über 30 % des Regelsatzes hinausgehen, verfassungswidrig sind.Hierzu haben wir eine Reihe von Fragen: [Anfrage als PDF…]