Einführung eines Sozialtickets für den Kreis Gütersloh

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen im Kreis Gütersloh ein Sozialticket einzuführen. Es ist zu prüfen zu welchem Einführungstermin eine Förderung durch das Land erfolgen kann. Gegebenenfalls ist bei der Bezirksregierung Detmold die Landesförderung für die Einführung eines Sozialtickets zu beantragen.“

Begründung :

Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und für eine berufliche Eingliederung. Gerade für die in jüngster Zeit in den Kreis Gütersloh zugezogenen Menschen aus Krisengebieten, die kaum über motorisierte Fahrzeuge verfügen ist eine einfache und günstige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs eine wichtige Voraussetzung damit die Integration in die Gesellschaft und ins Arbeitsleben gelingen kann.

Das Land NRW bietet seit 2011 eine Förderung für Städte- und Kreise bei der Einführung eines Sozialtickets an.

Laut Auskunft der Bezirksregierung Detmold, war diese Förderung für die Kreise aus OWL, die ein Sozialticket eingeführt haben, bisher kostendeckend, so dass keine eigenen Mittel aufgewendet werden mussten. Für das nächste Jahr plant auch der Kreis Herford die Einführung eines Sozialtickets.

Im Jahr 2016 hat das Land seine Fördermittel für das Sozialticket von 15 auf 30 Millionen Euro pro Jahr bis 2019 aufgestockt.

Wir sollten uns die Chance auf eine Einführung eines Sozialtickets im Kreis Gütersloh um die Teilhabe für Menschen zu fördern, die sich kein eigenes Auto leisten können, nicht entgehen lassen, zumal voraussichtlich keine Mittel aus dem eigenen Haushalt erforderlich sein werden. Dies würde den Anspruch der Kreisverwaltung als Ermöglichungsbehörde zu gelten, deutlich unterstreichen und vielen Menschen in Ihrem Alltag helfen.

[Antrag als PDF….]