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Verbraucherzentrale im Kreis unverzichtbar

Grüne kämpfen für den Erhalt Seit über 20 Jahren gibt es die Verbraucherzentrale in Gütersloh. Wenn es nach dem Willen des Landrats geht, werden in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf diesen Service weitestgehend verzichten müssen. Einen Antrag der Verbraucherzentrale auf Finanzierung einer Stelle durch den Kreis lehnt der Landrat ab. Bisher teilt sich die Stadt Gütersloh mit dem Land NRW die Personalkosten und der Kreis ist fein raus, obwohl knapp 40% der Beratungen auf Ratsuchende im Kreisgebiet fallen. Die Verbraucherzentrale leistet hervorragende, unverzichtbare Arbeit, ist aber personell völlig unterbesetzt. Eine Fachkraft hat in 2016 5.063 Beratungen geleistet und immer komplexere Sachverhalte geklärt. Im Schnitt erledigt eine Fachkraft in NRW 794 Rechtsbesorgungen, im Kreis Gütersloh sind es 1.277! Das ist weder haltbar noch für das Personal zumutbar. Sollte der Kreis die Finanzierung einer Stelle verweigern die Hälfte würde wieder vom Land getragen – müssten die Leistungen drastisch eingeschränkt und auf die Stadt Gütersloh beschränkt werden. Das wollen wir unbedingt verhindern. Die Verbraucherzentrale ist ein Markenzeichen. Die Verbraucher wissen, dass sie hier eine hoch professionelle Beratung erhalten. Das ausgeprägte Netzwerk der Verbraucherzentralen stellt sicher, dass Ratsuchende auch bei komplexen Sachverhalten umfassende Unterstützung erhalten. Niederschwellige Beratung aus einer Hand…

Höchstspannungsleitung im Kreis Gütersloh

380-kV-Freileitungen / Erdverkabelung Das Thema Erdverkabelung ist auch in OWL hochaktuell. Die Bundesregierung hat eine Novellierung des Leitungsausbaurechts in den Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf geht zwar in die richtige Richtung, bleibt jedoch weit hinter dem Erforderlichen zurück. Konkret soll der Turnus für die Erarbeitung der Netzentwicklungspläne von ein- auf zweijährig umgestellt werden. Das ist vernünftig. Des Weiteren sollen die sehr eng gestrickten Kriterien für den Einsatz von Erdkabeln für die Belange des Naturschutzes geöffnet werden. Diese Öffnung hält aber an der überkommenen Vorstellung fest, dass Erdkabel stets nur als Pilotprojekt und absolute Ausnahme eingesetzt werden sollen. Auch nach fünf Jahren Erfahrungen mit der Erdkabelplanung hat die Bundesregierung diese als Alternative zu Freileitungen offensichtlich noch nicht anerkannt. Tatsächlich ist die Erdverkabelung in Deutschland noch immer eine Ausnahme. Nach Meinung der GRÜNEN im Kreistag Gütersloh muss der Einsatz von Erdkabeln grundsätzlich auf allen Strecken ermöglicht werden. Den Protesten der Bürgerinitiativen vor Ort, die gesundheitliche Gefährdungen durch Freileitungen in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung fürchten, kann so Rechnung getragen werden. Die geplante Gesetzesnovellierung liefert keine Antworten auf die Fragen, die sich Betroffene entlang der geplanten Stromtrassen stellen. Weder wird die Bürgerbeteiligung verbessert noch werden die Einschränkungen der Erdverkabelung aufgehoben. Nicht einmal die widersinnige Regelung…

Höchstspannungsleitung im Kreis Gütersloh

380-kV-Freileitungen / Erdverkabelung Das Thema Erdverkabelung ist auch in OWL hochaktuell. Die Bundesregierung hat eine Novellierung des Leitungsausbaurechts in den Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf geht zwar in die richtige Richtung, bleibt jedoch weit hinter dem Erforderlichen zurück. Konkret soll der Turnus für die Erarbeitung der Netzentwicklungspläne von ein- auf zweijährig umgestellt werden. Das ist vernünftig. Des Weiteren sollen die sehr eng gestrickten Kriterien für den Einsatz von Erdkabeln für die Belange des Naturschutzes geöffnet werden. Diese Öffnung hält aber an der überkommenen Vorstellung fest, dass Erdkabel stets nur als Pilotprojekt und absolute Ausnahme eingesetzt werden sollen. Auch nach fünf Jahren Erfahrungen mit der Erdkabelplanung hat die Bundesregierung diese als Alternative zu Freileitungen offensichtlich noch nicht anerkannt. Tatsächlich ist die Erdverkabelung in Deutschland noch immer eine Ausnahme. Nach Meinung der GRÜNEN im Kreistag Gütersloh muss der Einsatz von Erdkabeln grundsätzlich auf allen Strecken ermöglicht werden. Den Protesten der Bürgerinitiativen vor Ort, die gesundheitliche Gefährdungen durch Freileitungen in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung fürchten, kann so Rechnung getragen werden. Die geplante Gesetzesnovellierung liefert keine Antworten auf die Fragen, die sich Betroffene entlang der geplanten Stromtrassen stellen. Weder wird die Bürgerbeteiligung verbessert noch werden die Einschränkungen der Erdverkabelung aufgehoben. Nicht einmal die widersinnige Regelung…

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