Die Einführung des Betreuungsgeldes zieht erheblichen Finanzbedarf für den Kreis Gütersloh nach sich. Die Kreise sind zuständig für die Auszahlung und die Kontrolle des Betreuungsgeldes und werden für die Kosten wohl selber aufkommen müssen. Bundesweit addieren sich die Verwaltungskosten zu den jährlich veranschlagten Kosten von ca. 1,2 Mrd € für das an die Eltern ausgezahlte Betreuungsgeld.
Nachdem die CDU Fraktion im Kreistag eine gemeinsame Resolution zum Betreuungsgeld mit der Begründung, der Kreis sei finanziell nicht betroffen, verweigerte, haben die GRÜNEN im Kreisausschuss am 29.10. eine eigene Resolution zur Abstimmung gestellt. Im Laufe der Diskussion stellte Landrat Adenauer für die Kreisverwaltung einen Bedarf von 5-8 Stellen zur Umsetzung des Betreuungsgeldes fest. Das würde einen Finanzbedarf weit im sechsstelligen Bereich bedeuten. Trotzdem haben CDU, FDP und UWG einhellig gegen die Resolution der GRÜNEN; die auch von der SPD unterstützt wurde, gestimmt. Der Landrat hat sich angesichts dieser gewaltigen Kosten für die Umsetzung des Betreuungsgeldes enthalten.